Michael Biber
Michael Biber
Kantonsrat und
Gemeindepräsident

Spezielles Augenmerk lege ich auf:

 

Sicherheitspolitik

 

"Sicherheit für Jedermann" (in den verschiedensten Bereichen) ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Insbesondere engagiere ich mich – auch beruflich – für effiziente Sicherheitsorgane und einen leistungsfähigen Justizapparat.

Sicherheit ist ein hohes Gut und hat viele Aspekte: Individuelle Sicherheit, wie beispielsweise die materielle Absicherung im Alter einerseits oder kollektive Sicherheit, wie die Landesverteidigung und die Bewahrung des Rechtstaates anderseits. Die individuelle Sicherheit soll wenn immer möglich eigenverantwortlich sichergestellt werden und der Staat nur subsidiär zum tragen kommen. "Sicherheit für Jedermann" im Sinne von kollektiver Sicherheit kann nach unserem Rechtsverständnis nur begrenzt eigenverantwortlich wahrgenommen werden. In vielen Bereichen ist und bleibt sie eine zentrale staatliche Aufgabe!

Eine sinnvolle Sicherheitspolitik hat zum Ziel, grösstmögliche individuelle und kollektive Sicherheit durch geeignete Massnahmen zu gewährleisten. Wohlwissend, dass es absolute Sicherheit nicht gibt und wohlwissend, dass Sicherheitsmassnahmen oft die individuelle Freiheit und andere Aspekte der Lebesqualität beschneiden können. Deshalb gilt es die beiden Güter "Sicherheit" und "individuelle Freiheit" gegeneinander abzuwägen und vorauszusetzen, dass immer auch der Beitrag des Einzelnen durch situativ angepasstes, vernünftiges Verhalten höchste Bedeutung behalten muss.

Der gesellschaftliche Wandel und das Bevölkerungswachstum erfordern eine laufende Anpassung der Sicherheitsorgane in Bezug auf Bestände, Ausbildung, Ausrüstung und Führungsstrukturen. Weiter gehören zur Wahrung der "Sicherheit für Jedermann" selbstverständlich auch schlanke und speditiv handelnde Justizbehörden, sowie politisch verantwortliche Mandatsträger, welche den Sicherheitsorganen "den Rücken stärken".

 

Finanzpolitik

 

Staatsausgaben sind ständig zu überprüfen. Ich setze mich – nicht zuletzt als Gemeindepräsident – dafür ein.

Dabei gilt es zu klären, was überhaupt die entscheidenden Staatsaufgaben sind und wie viel uns deren Erfüllung wert ist. Meist sind es zusätzliche Begehrlichkeiten an die Gemeinden, an Kantone und Bund, welche die öffentlichen Haushalte strapazieren und zunehmend aus dem Lot bringen.

Entscheidend dabei ist, dass derjenige, der die Erfüllung einer Aufgabe - und damit die Kosten - übernimmt, auch die Entscheidungskompetenz über den Umfang der Erfüllung erhält, resp. behält, getreu dem Motto: „Wer zahlt befiehlt und wer befiehlt soll auch zahlen“.

Der Umgang mit Staatsausgaben ist direkt abhängig vom Verständnis für die benötigten Staatseinnahmen. Weder Gemeinde, Kanton oder Bund „besitzen“ Geld, es ist das Geld der Bürgerinnen und Bürger und der juristischen Personen, das diese Jahr für Jahr in Form von Steuern und Gebühren für die Deckung der Staatsausgaben bereitstellen. Der Staat soll denn auch nicht mehr ausgeben, als tatsächlich bereitgestellt wird, resp. bereitgestellt werden kann. Die Höhe der staatlichen Abgaben bestimmt die Standortattraktivität der Schweiz, der Kantone und Gemeinden in hohem Mass. Zu hohe Steuern und Gebühren begrenzen und schmälern Wirtschaftswachstum und Wohlstand!